Rechtsprechung
BFH, 12.01.2011 - II R 37/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Korrektur eines Revisionsurteils bei Übersehen eines Änderungsbescheids - Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- openjur.de
Korrektur eines Revisionsurteils bei Übersehen eines Änderungsbescheids; Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- Bundesfinanzhof
FGO § 68 S 1, FGO § 90 Abs 2, FGO § 109
Korrektur eines Revisionsurteils bei Übersehen eines Änderungsbescheids - Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- Bundesfinanzhof
Korrektur eines Revisionsurteils bei Übersehen eines Änderungsbescheids - Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 68 S 1 FGO, § 90 Abs 2 FGO, § 109 FGO
Korrektur eines Revisionsurteils bei Übersehen eines Änderungsbescheids - Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung - rewis.io
Korrektur eines Revisionsurteils bei Übersehen eines Änderungsbescheids - Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- rewis.io
Korrektur eines Revisionsurteils bei Übersehen eines Änderungsbescheids - Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 109 Abs. 1
Korrektur eines Fehlers in einem Urteil durch ein Ergänzungsurteil - datenbank.nwb.de
Übersehen eines während des Revisionsverfahrens ergangenen Änderungsbescheids beim Erlass eines Revisionsurteils; Berichtigung durch Ergänzungsurteil; Fortwirkung des Verzichts auf mündliche Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Steuerfreie Geschenke unter Ehepaaren
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Steuerfreie Geschenke unter Ehepaaren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Steuerfreie Geschenke unter Ehepaaren
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Steuerfreie Geschenke unter Ehepaaren
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 4 K 1859/06
- BFH, 27.10.2010 - II R 37/09
- BFH, 12.01.2011 - II R 37/09
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 629
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.09.1989 - II B 77/89
Anforderungen an Beschwerdeschrift
- BFH, 20.09.1989 - X R 1/84
Zulässigkeit eines Antrags auf Urteilsberichtigung
Auszug aus BFH, 12.01.2011 - II R 37/09
Der Verzicht der Beteiligten auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wirkt für die Entscheidung nach § 109 FGO fort (BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 1/84, BFH/NV 1990, 513).
Rechtsprechung
BFH, 11.01.2011 - VI E 11/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- openjur.de
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- Bundesfinanzhof
GKG § 52 Abs 2
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- Bundesfinanzhof
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 2 GKG
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - rewis.io
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- ra.de
- rewis.io
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtsmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- rechtsportal.de
GKG § 52 Abs. 1
Ansatz des Streitwers regelmäßig mit 50% der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung; Bemessung des Streitwerts in der Kostenrechnung nach der sich für den Kläger ergebenden Bedeutung der Sache - datenbank.nwb.de
Auffangstreitwert beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2011, 629
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.07.2009 - VIII E 4/09
Streitwert beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung
Auszug aus BFH, 11.01.2011 - VI E 11/10
Beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung ist der Streitwert regelmäßig mit 50 % der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern anzusetzen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 2009 VIII E 4/09, BFH/NV 2009, 1823;… vom 28. August 1989 X E 4/89, BFH/NV 1990, 387;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., vor § 135 Rz 110 "Außenprüfung"; jeweils m.w.N.). - BFH, 28.08.1989 - X E 4/89
Streitwertberechung bei Streitigkeiten um die Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BFH, 11.01.2011 - VI E 11/10
Beim Streit über die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung ist der Streitwert regelmäßig mit 50 % der mutmaßlich zu erwartenden Mehrsteuern anzusetzen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 2009 VIII E 4/09, BFH/NV 2009, 1823; vom 28. August 1989 X E 4/89, BFH/NV 1990, 387;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., vor § 135 Rz 110 "Außenprüfung"; jeweils m.w.N.).
- BFH, 20.05.2014 - X E 1/14
Streitwert in Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Prüfungsanordnungen - …
a) Ist die Außenprüfung bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung noch nicht durchgeführt worden, sind die zu erwartenden Mehrsteuern im Einzelfall zu schätzen; ist eine solche Schätzung nicht möglich, ist der in § 52 Abs. 2 GKG genannte Auffangstreitwert anzusetzen (BFH-Beschlüsse in BFHE 142, 542, BStBl II 1985, 257;… vom 10. März 1988 VIII R 367/83, BFH/NV 1988, 515, und vom 11. Januar 2011 VI E 11/10, BFH/NV 2011, 629). - FG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 3 K 1461/15
Ermessensgerechte Prüfungsanordnung für eine Lohnsteuer-Außenprüfung an …
Festzusetzen war nach der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 2011 VI E 11/10, BFH/NV 2011, 629, …und vom 20. Mai 2014 X E 1/14, BFH/NV 2014, 1387) der Auffangstreitwert gemäß § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000 EUR.